Ämterübersicht

Aus GJ Berlin Wiki
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In der folgenden Übersicht sind die Ämter, die wir in der GRÜNEN JUGEND Berlin haben und Delegationen, die wir für Gremien der GRÜNEN JUGEND (Bundesverband) und für Gremien von Bündnis 90/ Die GRÜNEN wählen, aufgelistet. Dazu kommt eine Aufgabenbeschreibung.

Landesvorstand

Der Landesvorstand wird auf der Landesmitgliederversammlung im Herbst für jeweils ein Jahr gewählt. Das Gremium ist hart quotiert (mindestens 50% der Plätze sind F*INT-Plätze).

Der geschäftsführende Landesvorstand, bestehend aus zwei Sprecher*innen, Schatzmeister*in und Politische Geschäftsführer*in, ist ebenfalls in sich hart quotiert. Grundsätzlich trifft sich der Landesvorstand alle zwei Wochen zu Landesvorstandssitzungen, die Pflichttermine für Landesvorstandsmitglieder sind. Er koordiniert die Arbeit des Landesverbands. Es gibt i.d.R. vier Landesvorstandsklausuren, bei denen sich der Landesvorstand koordiniert und langfristige Projekte plant. Außerdem versucht der Landesvorstand die Basis zu aktivieren, und unterstützt sie bei der Organisation von Aktionen. Außerdem ist er Ansprechpartner für die Fachforen und die Bezirksgruppen der GJB.

Sprecher*innen

Die zwei Sprecher*innen vertreten den Verband nach außen, also gegenüber der Presse und gegenüber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie werden in den Pressemitteilung zitiert und sind hauptverantwortlich dafür, dass Pressearbeit passiert. Sie sind auch die juristische Vertretung der GRÜNEN JUGEND Berlin.

Schatzmeister*in

Der*die Schatzmeister*in kümmert sich um die Finanzen der GJB. Er*sie erstellt den Haushalt und koordiniert die Arbeit der Rechnungsprüfung, er*sie muss außerdem für die LMV einen Rechenschaftsbericht erstellt. In der alltäglichen Arbeit gehört dazu auch die Kommunikation mit der*dem Finanzreferent*in, das Konto verwalten und Haushaltsposten im Auge behalten.

Politische Geschäftsführung

Die politische Geschäftsführung ist für Einladungen, Erstellung von Tagesordnungen und Ablaufplänen hauptverantwortlich. Dabei hat sie den Überblick über Veranstaltungen wie Landesvorstandssitzungen, Landesmitgliederversammlungen und Landesvorstandsklausuren. Außerdem ist die PolGF Hauptansprechpartner*in für die organisatorischen Mitarbeiter*innen. Sie koordiniert also die Aufgaben für die organisatorische Geschäftsführung und ist hier Kontaktperson für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin.

Beisitzer*innen

Als Beisitzer*in ist man Teil des Landesvorstands und relativ frei in der eigenen Arbeit. Man kann sich also eigene Projekte suchen, wie z.B. die Verantwortung für Bildungsarbeit oder Social Media übernehmen oder sich in Bündnissen für die GJB einbringen.

TEAMs der GRÜNEN JUGEND Berlin

FINT*- und genderpolitisches Team

Das FINT*- und genderpolitische Team wird auf der Landesmitgliederversammlung im Frühjahr für ein Jahr gewählt und besteht aus zwei Personen, von denen eine Mitglied des Landesvorstandes sein muss. Sie sind Ansprechpartner*innen für FINT*- und genderpolitische Belange. Außerdem koordinieren und organisieren sie die FINT*treffen sowie eine in der Satzung vorgesehene FINT*Vvollversammlung einmal im Jahr.

Ost-Team (Ostbeauftragte + Basisperson)

Das "Ost-Team" besteht aus einer Ostbeauftragte*r (Mitglied des Landesvorstands) und einer Basisperson. Das Team ist in sich quotiert. Die beiden Ostbeauftragten arbeiten in der Ostvernetzung (Mitte-Ost-Ag) des Bundesverbands an verschiedenen Aktionstagen, Vernetzungstreffen und Veranstaltungen. Sie achten im gesamten Verband auf eine angemessene Repräsentation von Ost-Interessen.

Vielfaltspolitisches Team

Das vielfaltspolitische Team besteht aus vier Personen. Ein Platz wird von dem*der vielfaltspolitischen Sprecher*in aus dem LaVo und ein weiterer Platz von einer Ansprechperson für Diskriminierungsfälle besetzt. Zwei weitere Basismitglieder werden in das Team gewählt. Aufgabe des vielfaltspolitischen Teams ist es Prozesse anzustoßen, um diskriminierende Strukturen abzubauen und Betroffene zu unterstützen. Außerdem ist das vielfaltspolitische Team zuständig für unsere vielfaltspolitische Bildungsarbeit.

Bildungsteam

Das Bildungsteam besteht aus sechs Personen. Zwei Landesvorstandsmitglieder werden durch den Landesvorstand entsannt und vier Basismitglieder durch die Landesmitgliederversammlung gewählt. Gemeinsam mit dem Landesvorstand koordiniert das Bildungsteam die Bildungsarbeit des Landesverbands. Das Team wird auf der Landesmitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Sollten in der laufenden Amtszeit Menschen zurücktreten, kann der Landesvorstand in Kooperation mit dem verbleibenden Bildungsteam über eine Ausschreibung das Team nachbesetzen.

Antidiskriminierungsbeauftragte

Die LMV wählt zwei Antidiskriminierungsbeauftragte, einen offenen und einen F*INT-Platz. Die Antidiskriminierungsbeauftragten sind Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle. Sie arbeiten vertraulich und sind Ansprechpersonen für Menschen, die innerhalb der Grünen Jugend Berlin Diskriminierung erfahren. Wenn von der beschwerdeführenden Person gewünscht, verweisen die Ansprechpersonen an oder kooperieren mit den Antidiskriminierungsstrukturen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin sowie externen Beratungsstellen. Eine Ansprechperson ist Teil des Vielfaltspolitischen Teams und darf darüber hinaus kein weiteres Amt in der Grünen Jugend Berlin innehaben. Das schließt koordinierende Ämter in Bezirksgruppen mit ein.

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung besteht aus 2 Personen und wird auf der Landesmitgliederversammlung im Herbst gewählt, damit sie den Rechenschaftsbericht für die Landesmitgliederversammlung im Frühjahr ausarbeiten kann. Diesen stellt der*die Schatzmeister*in einmal im Jahr vor. Im Vorfeld hat die Rechnungsprüfung die Aufgabe, diesen zu prüfen.

Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht wird auf der Landesmitgliederversammlung gewählt und besteht aus drei Plätzen, die hart quotiert sind. Das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Berlin wird bei Fragen zur Satzung und Streitigkeiten innerhalb des Landesverbands angerufen. Es trifft eine Entscheidung im Sinne der Satzung und des Verbandes.

Delegationen zur GRÜNEN JUGEND (Bundesverband)

Basisdelegierter*r zum Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND

Zur Zeit wird ein*e Basisdelegierter*r zum Bundesfinanzausschuss des GRÜNE JUGEND Bundesverbandes delegiert. Der Platz ist so zu besetzen, dass die gesamte Delegation quotiert ist, wobei der*die Schatzmeister*in gesetzt ist. Um diese Quotierung möglich zu machen, wird der*die Delegierte auf der Landesmitgliederversammlung im Frühjahr gewählt.Er*Sie vertritt gemeinsam mit der*dem Schatzmeister*in die GJ Berlin im Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND. Der Bundesfinanzausschuss ist ein Gremium, dass sich mit den Finanzen des Bundesverbands beschäftigt.

Delegierte zum Länderrat der GRÜNEN JUGEND

Der Länderrat ist das höchste beschlussfassende Gremium nach der Mitgliederversammlung (Bundeskongress). Er besteht aus 50 Delegiert der Landesverbände und tagt mindestens zweimal jährlich. Die Grüne Jugend Berlin wählt je nach Delegiertenschlüssel eine Anzahl an Delegierten zum Länderrat. Es gibt die gleiche Anzahl an Ersatzdelegierten. Momentan schickt die GJBerlin 3 Delegierte zum Länderrat, diese Personen vertreten dort die Anliegen der Grünen Jugend Berlin.


Delegationen zu BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN

Bundesdelegiertenkonferenz (BDK)

Ein*e Delegierte*r und ein*e Ersatzdelegierte*r werden zur Bundesdelegiertenkonferenz (Parteitag) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN delegiert. Die Delegierten müssen gemäß Satzung Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Die Plätze sind quotiert und werden abwechselnd vergeben.

Es wird immer für ein Kalenderjahr gewählt. Die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen ist das oberste Beschlussgremium der Partei auf Bundesebene und findet einmal im Jahr statt.

Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

Außerdem delegiert die GRÜNE JUGEND Berlin Delegierte zur Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese quotierte Delegation wird mit jeweiligen Stellvertreter*innen auf der Landesmitgliederversammlung im Herbst gewählt. Die genaue Anzahl der Delegierten ist abhängig von unserer Doppelmitgliederanzahl. Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das oberste Beschlussgremium der Partei auf Landesebene nach der Landesmitgliederversammlung. Als Delegierte der GRÜNEN JUGEND Berlin nimmt man an den Landesdelegiertenkonferenzen teil und stimmt mit ab. Die Delegierten müssen laut Parteisatzung Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Zur Zeit hat die GRÜNE JUGEND Berlin zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte auf der Landesdelegiertenkonferenz.

Landesauschuss (LA)

Zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und Landesmitgliederversammlungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Landesausschüsse („kleiner Parteitag“) statt. Als GRÜNE JUGEND Berlin entsenden wir eine*n Delegierte*n und eine*n Ersatzdelegierte*n zur Vertretung des Landesverbands. Der Platz wechselt jährlich zwischen einem FINT*- und einem offenen Platz.

Landesfrauen*Konferenz

Die Frauen*Konferenz (FK) kann die Aufgaben der Frauen*Vollversammlung wahrnehmen. Sie setzt sich aus den für die Frauen*Konferenz gewählten Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreterinnen* des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus zusammen. Die GJ Berlin wählt eine Delegierte sowie eine Ersatzdelegierte zur Landesfrauen*Konferenz. Der Landesausschuss und die Frauen*Vollversammlung bzw. die Frauen*Konferenz sind die höchsten Beschlussorgane zwischen den Landesmitgliederversammlungen und den Landesdelegiertenkonferenzen von Bündnis 90/ Die GRÜNEN Berlin.

Landesparteirat (LPR)

Der Landesparteirat besteht aus 21 Personen. Neben den beiden Landesvorsitzenden gehören ihm zwei Mitglieder auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaften und ein Mitglied auf Vorschlag der Grünen Jugend Berlin (das wählen wir) an. Die Mitglieder werden auf zwei Jahre gewählt.

Der Landesparteirat berät den Landesvorstand und den Landesausschuss (Kleiner Parteitag). Er koordiniert die Planungen der verschiedenen Parteigliederungen, des Landesvorstands sowie der Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken. Außerdem befasst er sich mit allen Angelegenheiten, die ihm vom Landesausschuss oder von der Landesdelegiertenkonferenz (Parteitag) übertragen werden. Der Landesparteirat kann dem Landesausschuss und dem Landesvorstand Empfehlungen zur Beschlussfassung vorlegen.


Weitere Erläuterungen:

Basisplatz: Einige Ämter dürfen nicht von Mitgliedern das Landesvorstands übernommen werden. Diese werden als Basisplatz bezeichnet.

Lavo-Platz: Einige Ämter dürfen nur von Mitgliedern des Landesvorstands übernommen werden, zum Beispiel weil der Landesvorstand explizit in ein Gremium mit eingebunden werden soll.

F*INT Platz: Auf F*INT-Plätze dürfen nur Frauen*, Inter-, Nonbinary- oder trans Personen, kandidieren. Weil alle Ämter in der Grünen Jugend quotiert gewählt werden, sind mindestens 50% der gewählten Ämter für F*INT Personen reserviert.

Der Begriff „Frauen*“ beinhaltet alle Menschen, die sich als Frauen definieren. Das Sternchen soll lediglich darauf hinweisen, dass die Kategorie „Frau“ sozial konstruiert ist.

Offener Platz: Auf einen offenen Platz dürfen alle Menschen kandidieren.